Am 10. November 2024 wird die Europäische Union (EU) ein neues IT-System namens Einreise-/Ausreisesystem (EES) einführen. Nicht-EU-Bürger müssen sich möglicherweise im EES registrieren lassen.
In der ersten Hälfte des Jahres 2025 werden sie auch ein Programm zur Befreiung von der Visumpflicht für Nicht-EU-Bürger einführen, die ohne Visum in den Schengen-Raum reisen, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS).
Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Alle Nicht-EU-Bürger:innen, die ein Visum benötigen oder für Kurzaufenthalte in europäischen Ländern (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) visumfrei sind, müssen sich beim EES registrieren.
Das EES wird die folgenden Daten erfassen:
- Reisedokumentdaten
- Ein- und Ausreisedaten
- Biometrische Daten
- Gesichtsbilder
- Fingerabdrücke für visumfreie Personen
In Übereinstimmung mit der DSGVO werden Daten für 5 Jahre gespeichert oder bis sie für ihren vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind.
Das EES wird das Grenzmanagement und die Sicherheit verbessern, indem es die Wartezeiten verkürzt, Identitätsbetrug bekämpft und Personen identifiziert, die ihre Aufenthaltsdauer überschreiten.
Weitere Informationen über die EBS finden Sie auf der EBS-Webseite der Europäischen Union .
Europäisches Informations- und Reisegenehmigungssystem (ETIAS)
Nicht-EU-Bürger, die für kurzfristige Besuche im Schengen-Raum kein Visum benötigen, müssen vor ihrer Reise eine ETIAS-Genehmigung beantragen oder ihnen wird die Einreise in die EU verweigert.
Der Besitz eines ETIAS ist keine Garantie für den Eintritt in die EU.
- Kosten: 7 EUR
- Bewerbungen: müssen online oder über die mobile App ausgefüllt werden.
- Genehmigungszeitraum: Die meisten ETIAS werden innerhalb von Minuten erteilt, es kann aber auch bis zu 96 Stunden dauern. Sie sollten Ihren Antrag frühzeitig stellen, falls zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.
- Gültigkeit: 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Reisenden, je nachdem, was zuerst eintritt. Er kann während seiner Gültigkeitsdauer für mehrere Reisen verwendet werden.
Weitere Informationen über das ETIAS finden Sie auf der Website der EU:
TravelPerk kann das ETIAS nicht für Sie beantragen oder bezahlen. Diesen Prozess müssen Sie selbst durchführen.
Ausnahmen
- Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und ihre Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind, können sich im Hoheitsgebiet ihres EU-Gastlandes aufhalten und ohne ETIAS in andere EU-Länder reisen, solange sie im Besitz von Dokumenten sind, die ihren Status belegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite UK nationals in the EU.
- Einige Familienangehörige von EU-Bürgern sind von ETIAS ausgenommen, wenn sie über die entsprechenden Aufenthaltsdokumente verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Wer sollte sich für das ETIAS bewerben.