Am 10. November 2024 wird die Europäische Union (EU) ein neues IT-System namens Entry/Exit System (EES) einführen. Nicht-EU-Bürger:innen müssen sich möglicherweise beim EES registrieren.
Während der ersten Hälfte des Jahres 2025 werden sie auch ein Visumfreistellungsprogramm für Nicht-EU-Bürger:innen einführen, die visumfrei in den Schengen-Raum reisen, genannt European Travel Information and Authorisation System (ETIAS).
Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Alle Nicht-EU-Bürger:innen, die ein Visum benötigen oder für Kurzaufenthalte in europäischen Ländern (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) visumfrei sind, müssen sich beim EES registrieren.
Das EES wird die folgenden Daten erfassen:
- Reisedokumentdaten
- Ein- und Ausreisedaten
- Biometrische Daten
- Gesichtsbilder
- Fingerabdrücke für visumfreie Personen
In Übereinstimmung mit der DSGVO werden Daten für 5 Jahre gespeichert oder bis sie für ihren vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind.
Das EES wird das Grenzmanagement und die Sicherheit verbessern, indem es die Wartezeiten verkürzt, Identitätsbetrug bekämpft und Personen identifiziert, die ihre Aufenthaltsdauer überschreiten.
Europäisches Reisegenehmigungssystem (ETIAS)
Nicht-EU-Staatsangehörige, die kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen, müssen vor ihrer Reise eine ETIAS-Genehmigung beantragen, andernfalls wird ihnen die Einreise in die EU verweigert.
Die ETIAS-Genehmigung wird 7 Euro kosten, und alle Anträge müssen online ausgefüllt werden.
Die meisten Genehmigungen werden innerhalb von Minuten erteilt, aber Reisende sollten sich frühzeitig bewerben, falls zusätzliche Überprüfungen erforderlich sind.
Die ETIAS-Genehmigung ist 3 Jahre gültig oder bis der Reisepass des:der Reisenden abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.
Hinweis: TravelPerk kann die ETIAS-Genehmigung nicht beantragen oder bezahlen. Sie müssen diesen Prozess selbst abschließen.
Ausnahmen
- Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind, dürfen im Hoheitsgebiet ihres EU-Gastlandes wohnen und ohne ETIAS in andere EU-Länder reisen, solange sie Dokumente besitzen, die ihren Status nachweisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU zu britischen Staatsangehörigen in der EU.
- Einige Familienangehörige von EU-Bürger:innen sind von der ETIAS-Pflicht befreit, wenn sie über die entsprechenden Aufenthaltsdokumente verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der EU-Webseite „Wer sollte sich für ETIAS bewerben“.
Für vollständige Informationen über das EES besuchen Sie die EES-Webseite der Europäischen Union.
Für vollständige Informationen über das ETIAS besuchen Sie die ETIAS-Webseite der Europäischen Union.